Neue Verpflichtungen für Hersteller und Vertreiber von Weinprodukten

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Weinproduzenten, Traubenverarbeiter und Vertreiber von Weinprodukten haben gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2117 eine neue Verpflichtung: Ab dem 8. Dezember 2023 müssen sie Nährwertinformationen und eine Zutatenliste auf der Verpackung ihrer Produkte angeben. Welche Daten sind erforderlich? Wie sollte es gekennzeichnet werden? Was bedeutet das für die Hersteller in der Praxis? Wir haben versucht, die wichtigsten Informationen für Sie aus der Verordnung zu extrahieren (wir haben diese Quelle verwendet: Staatliche Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektionsbehörde, die die Einhaltung der neuen Verordnung überwachen wird).
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Pflichtangaben

• Obligatorische Nährwertangaben


Energiegehalt: muss in kJ (Kilojoule) und kcal (Kilokalorien) in dieser Reihenfolge angegeben werden (die Abkürzung kJ/kcal kann verwendet werden). Der Wert bezieht sich auf 100 ml Getränk.

Menge an Fetten, gesättigten Fettsäuren (bezeichnet als 'GFS'), Kohlenhydraten, Zucker und Proteinen.

• Zusammensetzung


Alle Zusatzstoffe, die bei der Herstellung von Weinprodukten verwendet werden und im Endprodukt verbleiben (auch in veränderter Form).

Alle bei der Herstellung verwendeten Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen.

Was und wie kennzeichnen



Die Kennzeichnung gilt für Produkte, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden.

Achtung:
Unter Produktion wird der Gärungsprozess (primär oder sekundär) verstanden, der zu einem Weinprodukt führt. Das Abfüllen des Produkts in Behälter und die Kennzeichnung zählen in diesem Zusammenhang nicht als Produktion. Daher gilt die Verpflichtung beispielsweise für Spätleseweine wie Strohwein, Eiswein des Jahrgangs 2023 oder Schaumweine, deren zweite Gärung nach diesem Datum stattfand.
  • Nährwertinformationen und die Zutatenliste müssen auf den Etiketten von Produkten (inländisch und ausländisch) angegeben werden, die in verbraucherfertigen Verpackungen verpackt sind.

  • Die Informationen müssen in einer Sprache angegeben werden, die für Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten, in denen das Produkt vermarktet wird, leicht verständlich ist. In der Tschechischen Republik ist Überraschung! – Tschechisch erforderlich.

  • Wenn Sie Produkte über einen E-Shop anbieten, müssen die Pflichtangaben (einschließlich Zutatenliste und Nährwerte) vor Abschluss des Kaufs und zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbar sein. Wir interpretieren dies so, dass die Informationen sowohl auf der Produktwebseite als auch auf der Flasche angezeigt werden müssen.

  • Wenn Wein aus Großbehältern in Verbraucherpackungen abgefüllt werden soll, müssen diese Informationen beispielsweise über Begleitdokumente bereitgestellt werden.
Sie müssen nicht kennzeichnen:
  • • Produkte, die vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden.
  • • Wenn der Wein zum Verkauf in Fässern, vom Fass oder glasweise bestimmt ist.

Elektronische Mittel

  • Sie können die erforderlichen Informationen in Textform auf der Verpackung oder dem Etikett angeben, aber eine praktischere Option ist die elektronische Bereitstellung, d. h. über einen maschinenlesbaren Code, der direkten Zugang zu den Pflichtangaben bietet. Ein Gerät mit universellem Zugang (Smartphone) muss in der Lage sein, den Code zu scannen/lesen und ihn sofort in eine URL umzuwandeln.
  • Der Code muss von einem Hinweis begleitet werden, der angibt, dass er spezifische Daten enthält (Nährwerte, Zutatenliste).
  • Daten, die über elektronische Mittel bereitgestellt werden, DÜRFEN KEINE Informationen enthalten, die für Werbe- oder Marketingzwecke bestimmt sind. Gleichzeitig dürfen keine Benutzerdaten gesammelt oder verfolgt werden.
  • Achtung:

    Das bedeutet, dass die Verpflichtung nicht auf der Website des Herstellers erfüllt werden kann, da sie Informationen enthält, die für Marketing- oder Verkäuferdaten relevant sind. Darüber hinaus verfolgen Websites typischerweise Benutzerdaten.

Eine Lösung namens QR Wine


In unserer Digitalagentur Adbros haben wir die QR Wine Anwendung erstellt, die diese neue Verpflichtung elegant löst. Die App ordnet jeder Sorte oder Charge alle notwendigen Werte zu und generiert dann einen QR-Code, der eine einfache Webseite mit allen Pflichtangaben erstellt. Auf diese Weise können Kunden leicht auf die Informationen zugreifen, Sie erfüllen die Verpflichtung mühelos und Sie erhalten auch zuverlässige Aufzeichnungen an einem Ort.
  • Gesetzliche Verpflichtung erfüllt
  • Überblick über alles an einem Ort
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